Handreichungen zu innerbetrieblichen Beschwerdestellen gemäß §13 AGG

Veröffentlicht im Oktober 2015, herausgegeben von ADA (Antidiskriminierung in der Arbeitswelt) und dem Bremer Netzwerk gegen Diskriminierung

Jeder Betrieb in Deutschland ist nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, eine Beschwerdestelle einzurichten. Betroffene von Diskriminierung und Belästigung sollen so in ihren grundlegenden Rechten gestärkt werden. Die vom Arbeitgeber eingesetzte Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Beschwerden in Empfang zu nehmen, umfassend zu prüfen und der beschwerdeführenden Person das Ergebnis mitzuteilen. Sollte sich die Beschwerde als berechtigt erweisen, müssen schnellstmöglich (arbeitsrechtliche) Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Einziger Haken: Bis heute kennen nur die allerwenigsten Betriebe diese gesetzliche Vorschrift.

Vor diesem Hintergrund habe ich 2015 (im Rahmen meiner damaligen Arbeit bei der Antidiskriminierungsstelle ADA) zusammen mit Sewita Mebrahtu und Ikram Rimi Handreichungen zu Innerbetrieblichen Beschwerdestellen verfasst, welche sich nicht nur an Arbeitnehmer*innen, Gewerkschafter*innen und betriebliche Interessenvertreter*innen richten, sondern auch an Geschäftsführungen bzw. Arbeitgeber*innen.

Mehr Infos hierzu finden sich auf der Webseite von ADA (Antidiskriminierung in der Arbeitswelt) – die Handreichungen können aber auch hier runtergeladen werden.